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Voraussetzungen für die amtliche Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen: |
Theoretische Prüfung
Fragebogen mit 60 Fragen (ausgewählt aus insgesamt
341 Fragen) aus folgenden 6 Fachgebieten, je davon 10 Fragen .
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Allgemeine Fischkunde, Fischkrankheiten
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Spezielle Fischkunde
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Gewässerkunde, Fischhege
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Naturschutz, Tierschutz
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Gesetzeskunde
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Gerätekunde
Mindestens 45 Fragen müssen richtig sein, davon mindestens
6 Fragen
aus jedem Fachgebiet.
Praktischer Teil
Von 44 Bildtafeln werden 6 nach dem Zufallsprinzip dem
Prüfling vorgelegt,
hiervon müssen 4 richtige Artennamen benannt werden.
Aal; Äsche; Amerikanischer Flusskrebs; Bach/Flussneunauge;
Bachforelle; Bachsaibling; Bachschmerle; Barbe; Bitterling ; Brassen; Döbel
; Dreistacheliger Stichling; Elritze; Europäischer Flusskrebs; Flunder;
Flußbarsch; Giebel; Groppe; Gründling; Güster; Hasel; Hecht;
Dorsch; Karausche; Kaulbarsch; Lachs; Makrele; Meerforelle; Moderlieschen;
Nase; Quappe; Rapfen; Rotauge;
Regenbogenforelle; Rotfeder; Schlammpeitzger; Schleie;
Schneider; Steinbeißer; Ukelei; Wels; Wildkarpfen; Zander und Zwergstichling.
Aus den praktischen Aufgaben 1 bis 10 wird eine Aufgabe
vergeben.
Von möglichen 28 Punkten müssen mindestens
25 erreicht werden.
Stippangelrute für Rotaugen; Schwingspitzenrute für
Brassen; Teleskoprute für Karpfen; Grundangelrute für Aale; Spinnrute
für Hechte; Spinnrute für Barsche; Fliegenangelrute Nass; Fliegenangelrute
Trocken; Pilkangelrute für Dorsche; Brandungsangel für
Plattfische.
Prüfungszeit
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Theoretischer Teil höchstens 90 Minuten,
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Praktischer Teil je Prüfling in der Regel 15 Minuten.
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